Ihr langfristiger Erfolg

Auch nach dem Kauf bietet MAIER Dienstleistungen an, damit Ihre Maschinen lange und effizient eingesetzt werden können.

Zulassungen und Kontrollen 

Bei uns finden folgende Untersuchungen statt:

  • Hauptuntersuchung (HU) für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen nach § 29 StVZO (TÜV SÜD)
  • Prüfungen für ungebremste Anhänger (TÜV SÜD) 
  • Seilwindenprüfungen (TÜV SÜD)
  • Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) für alle Geräte mit Verbrennungsmotoren und Elektromotoren der Marken Honda, STIHL, Husqvarna

Weitere Tests und Kontrollen bei MAIER:

  • Batterie-Diagnose
  • Motorleistungsprüfung
  • Hydrauliktest
  • Messung des Kraftstoffverbrauchs
  • Elektronische Fehlerdiagnose

Reparaturen

Wenn Ihre Maschine, Fahrzeug, Anlage oder Gerät nicht mehr einwandfrei funktioniert, setzen wir die Störung für Sie instand, sodass Sie nicht gleich ein neues System kaufen müssen. Das gilt selbstredend auch für Fabrikate, die nicht bei MAIER gekauft wurden.

MAIER bietet eine QMF zertifizierte Wartung, inspektion und Instandhaltung

Bei der Reparatur setzen wir auf Qualität. Mit Original Ersatzteilen wird Ihre Maschine nicht nur langfristig einwandfrei funktionieren, Sie erhält sich auch einen höheren Wert. Auf Wunsch verlängern wir auch Garantien – je nach Herstellerangebot.

Weitere Angebote:

  • Wartung von Klimaanlagen
  • Winter-Service für Rasenmähroboter
  • Kalibrierung von Motor, Getriebe und Hydraulik
  • Programmierung elektronischer Systeme

Maßgeschneiderte Wartungsverträge

Durch individuell angepasste Wartungen erhöht sich die Produktivität, Zuverlässigkeit und Lebensdauer Ihrer Geräte, was die Betriebskosten auf Dauer sinken lässt. 

Beispiel: Regelmäßige Filter- und Ölwechsel sorgen für höhere Laufeigenschaften und geringere Materialabnutzung. Das Risiko eines plötzlichen Schadens wird reduziert.

Aus Erfahrung lernen

Kunden vertrauen MAIER seit über 100 Jahren. Unsere erfahrenen Mitarbeiter empfehlen Ihnen qualitative Produkte, die sich in Tests bereits oft bewiesen haben.